Und hier f?r jene, die die Existenz des Dokumentes bestreiten:
und der Anhang (her?berkopiert):
Viele Kraftfahrzeuge vertragen keinen h?heren Ethanolanteil
1. Was ist Bioethanol?
Das Ethanol ist eine farblose, leicht entz?ndliche, stechend riechende Fl?ssigkeit, die umgangssprachlich als Alkohol bezeichnet wird. Als Bioethanol (auch Agraralkohol) bezeichnet man Ethanol, das ausschlie?lich aus Biomasse (nachwachsende Kohlenstofftr?ger) hergestellt wurde. G?ngige Mischungen werden mit E2, E5, E10, E15, E25, E50, E85 und E100 bezeichnet. Die dem E angef?gte Zahl gibt an, wie viel Volumenprozent Ethanol dem Benzin beigemischt wurden. E10 besteht beispielsweise zu 10 % aus wasserfreiem Bioethanol und zu 90 % aus herk?mmlichem Benzin.
Die Norm DIN EN 228 l?sst es zu, dem herk?mmlichen Benzin bis zu 5 %
Ethanol beizumischen (E5). Die Norm wird derzeit ?berarbeitet, um h?here
Ethanolanteile beimischen zu k?nnen. Mit einer Verabschiedung der angepassten Norm wird noch vor dem Sommer 2008 gerechnet.
2. Vertr?glichkeit von Verbrennungsmotoren
Je h?her der Anteil von Ethanol in einer Benzin-Ethanol-Mischung, umso weniger ist er f?r unmodifizierte benzinbetriebene Motoren geeignet. Reines Ethanol reagiert mit oder l?st Gummi sowie Kunststoffe (z. B. PVC) und sollte daher nicht ungepr?ft in unver?nderten Fahrzeugen verwendet werden.
Bei 10 Vol-% Ethanol-Anteil im Benzin sind gew?hnlich kaum Umbauma?nahmen notwendig. Allerdings haben die meisten gro?en Autohersteller bis heute noch keine Garantie f?r eine st?rungsfreie Funktion des Motors ausgesprochen, weil z.B. unbeschichtete Aluminiumkomponenten angegriffen werden k?nnen.
Der Verband der deutschen Automobilindustrie hat eine Zahl von 375.000
betroffenen Pkw ver?ffentlicht. Diese Nennung war wohl auch Kalkulationsgrundlage f?r das Biokraftstoffquotengesetz. Die derzeitige Diskussion um die fl?chendeckende Einf?hrung des Biokraftstoffes zeigt allerdings, dass diese Zahl wohl deutlich zu optimistisch ist. Einige Zitate in der Presse zeigen, dass wohl eher gr??ere Teile des Fahrzeugbestands nicht uneingeschr?nkt E10-tauglich sind.
Insgesamt sind etwa 40 Prozent (?ber 16 Millionen Pkw!) der in Deutschland registrierten Autos ?lter als zehn Jahre, und der Anteil an Fahrzeugen mit Ottomotor ist in diesem Segment bekanntlich deutlich h?her.
E10 soll beim Otto-Superkraftstoff schon im kommenden Jahr Standard an den deutschen Zapfs?ulen werden. Laut Aussage des Mineral?lwirtschaftsverbandes (MWV) k?nnen somit Fahrzeuge, die technisch nicht f?r eine Betankung mit dieser erh?hten Ethanolmenge geeignet sind, ab 2009 nur noch SuperPlus tanken. Das Normalbenzin soll vom Markt genommen werden, aber SuperPlus bleibt bei E5.
3. Deutsche Gesetzgebung
Rechtsgrundlage des Biokraftstoffquotengesetzes:
Am 26. Oktober 2006 hat der Bundestag das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG BGB 2006 Teil 1 Nr. 62 vom 21.12.2006) verabschiedet. Das Gesetz f?hrt zum 1. Januar 2007 eine Quote f?r die Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel ein.
Der Biokraftstoffanteil f?r Benzin muss folgende Quoten erzielen:
Benzinquote:
01.01.2007: mindestens 1,2 %
01.01.2008: mindestens 2,0 %
01.01.2009: mindestens 2,8 %
01.01.2010: mindestens 3,6 %
F?r die Jahre 2011 bis 2015 gibt es eine linear auf 8,0% ansteigende
Gesamtquotenpflicht f?r das jeweilige Angebot eines Kraftstoffherstellers an Benzin und Diesel. Der Mindestanteil kann dabei durch Beimischung zu Otto- oder Dieselkraftstoff oder durch Inverkehrbringen reinen Biokraftstoffes sichergestellt werden.
Gesamtquote:
2009: mindestens 6,25 %
2010: mindestens 6,75 %
2011. mindestens 7,0 %
2012: mindestens 7,25 %
2013. mindestens 7,5 %
2014: mindestens 7,75 %
2015: mindestens 8,0 %
Die Mindestanteile von Biokraftstoff beziehen sich jeweils auf den Energiegehalt der Gesamtmenge Otto- oder Dieselkraftstoffs zuz?glich des Biokraftstoffanteils.
Der Energiegehalt in kWh/l h?ngt von der jeweiligen Dichte sowie dem unteren Heizwert des Kraftstoffs ab. Legt man f?r die jeweiligen Kraftstoffsorten typische Kennwerte zu Grunde so ergeben sich f?r
Normalbenzin: ca. 43 kWh/kg
Superbenzin: ca. 46 kWh/kg
Dieselkraftstoff: ca. 36 kWh/kg
Ethanol: ca. 27 kWh/kg
Durch den geringeren Heizwert erh?ht sich bei einer Energiebeimisch- ungsquote der Volumenanteil. So kann nach Aussage des Mineral?l- wirtschaftsverbandes je nach Kraftstoffsorte und Hersteller die avisierte Gesamtquote f?r 2009 von 6,25 % schon in einem Volumenanteil von mindestens 9,6 Vol-% (E10) liegen.
4. EU-Gesetzgebung
Mit der Richtlinie 2003/30/EG verfolgt die europ?ische Gemeinschaft das Ziel, die Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen als Ersatz f?r Otto- und Dieselkraftstoffe im Verkehrssektor zu f?rdern.
Die Richtlinie gibt Richtwerte f?r den Anteil (Energiegehalt) an Biokraftstoffen als Ersatz von herk?mmlichen Kraftstoffen an:
bis 2005: 2 %
bis 2010: 5,75 %
Im M?rz 2007 wurde vom Europ?ischen Rat ein zus?tzliches Ziel vereinbart:
Bis 2020: 10 %
Diese Prozentangaben beziehen sich nicht auf die Beimischung zu Benzin oder Diesel, sondern geben den gew?nschten Anteil erneuerbarer Kraftstoffe (also Bioethanol, Biodiesel, Biogas, Biomethanol etc.) am Gesamtbedarf von Kraftstoffen an.
Die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten erfolgt freiwillig.