Wichtig: Unterbau-Heck-Gepäckträger

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Wichtig: Unterbau-Heck-Gepäckträger

Ungelesener Beitragvon manager » Mo 06 Feb, 2012 10:24

Wichtiger Hinweis f?r Maschinen mit EU-Zulassung, wie z.B. die GL1800



Viele haben sich zwischenzeitlich einen Unterbau-Gepäckträger bzw. Zusatzkoffer ans Heck gebaut. Viele sind sich vermutlich nicht bewußt, daß diese Teile vom TÜV bzw. DEKRA (im Osten) abgenommen werden müssen, da ansonsten ihre Zulassung erlischt. Eine schlimme Sache wenn man in eine Polizeikontrolle kommt, die es sehr genau nimmt, oder aber der Gau eines unversicherten Unfalles passiert!



Solange die Sicht auf die Beleuchtung und das Kennzeichen nicht eingeschränkt wird, würde man das Ganze als Ladung ansehen. Bei älteren Maschinen bei denen keine Angaben über Länge, Breite, Höhe in der Zulassungsbescheinigung stand, hätte man gesagt: Anbauen und losfahren.



Bei der GL1800 z.B. sind aber Daten zu Länge, Breite und Höhe genannt (EG-Zulassung). Deswegen heißt das: Anbauen, einen Sachverständigen aufsuchen, Heckträger zur wahlweisen Verwendung abnehmen lassen, und leider auch in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Andernfalls erlischt die Zulassung.



Das jedenfalls ist die Meinung, die beim TÜV Nord vertreten wird.

Eine Abnahme kostet ca. 40 Euro. Man prüft den Anbau und fertigt ein entsprechendes Gutachten aus in dem die geänderte Länge und eventuelle Auflagen zur Benutzung festgeschrieben werden zwecks Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Zuletzt geändert von manager am Mo 06 Feb, 2012 19:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Ungelesener Beitragvon Wingrobe » Mo 06 Feb, 2012 17:36

Wow! Shocking!

Wird f?r manchen ein b?ses Erwachen sein!

Meines Wissens geht jeder davon aus, da? man die nur montieren braucht, und ab geht die Post!
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Ungelesener Beitragvon manager » Mo 06 Feb, 2012 23:18

Hallo Freunde,



ich bin von verschiedenen Seiten angeschrieben worden, unter anderem mit dem Argument, da? diese Gep?cktr?ger wie beim Auto nicht eintragungspflichtig seien weil sie auf der Anh?ngerkupplung ruhten.

Gut, mag ja ein Argument sein, aber sind die Anh?ngerkupplungen, die die eingetragenen Abmessungen ver?ndern, immer eingetragen?



Ich bin kein Sachverst?ndiger, fragt daher besser den Sachverst?ndigen Eures Vertrauens bei T?V oder Dekra. Ich kann nur das weiter geben, was mir vom T?V in schriftlicher Form als Kopie vorliegt.



Es soll keine Lawine losgetreten, jedoch auf eine Grauzone hingewiesen werden. Was jeder individuell tut, soll seine eigene Angelegenheit bleiben.



Hajo
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Ungelesener Beitragvon Wingrobe » Do 09 Feb, 2012 09:12

Ob es uns pa?t oder nicht:

Wenn die H?ngerkupplung die Abmessungen ver?ndert, dann haben wir wohl keine andere Wahl, als diese f?r den Tr?ger eintragen zu lassen. Gesetz bleibt Gesetz.

Ob es erforderlich ist oder nicht, kann letztendlich nur ein Gericht kl?ren, und das wird sich h?ten, eine so eindeutige Vorschrift in Frage zu stellen.
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