Wichtiger Hinweis f?r Maschinen mit EU-Zulassung, wie z.B. die GL1800
Viele haben sich zwischenzeitlich einen Unterbau-Gepäckträger bzw. Zusatzkoffer ans Heck gebaut. Viele sind sich vermutlich nicht bewußt, daß diese Teile vom TÜV bzw. DEKRA (im Osten) abgenommen werden müssen, da ansonsten ihre Zulassung erlischt. Eine schlimme Sache wenn man in eine Polizeikontrolle kommt, die es sehr genau nimmt, oder aber der Gau eines unversicherten Unfalles passiert!
Solange die Sicht auf die Beleuchtung und das Kennzeichen nicht eingeschränkt wird, würde man das Ganze als Ladung ansehen. Bei älteren Maschinen bei denen keine Angaben über Länge, Breite, Höhe in der Zulassungsbescheinigung stand, hätte man gesagt: Anbauen und losfahren.
Bei der GL1800 z.B. sind aber Daten zu Länge, Breite und Höhe genannt (EG-Zulassung). Deswegen heißt das: Anbauen, einen Sachverständigen aufsuchen, Heckträger zur wahlweisen Verwendung abnehmen lassen, und leider auch in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Andernfalls erlischt die Zulassung.
Das jedenfalls ist die Meinung, die beim TÜV Nord vertreten wird.
Eine Abnahme kostet ca. 40 Euro. Man prüft den Anbau und fertigt ein entsprechendes Gutachten aus in dem die geänderte Länge und eventuelle Auflagen zur Benutzung festgeschrieben werden zwecks Eintrag in die Fahrzeugpapiere.