demn?chst nur noch Super-plus ?

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demn?chst nur noch Super-plus ?

Ungelesener Beitragvon ernie » Di 05 Feb, 2008 21:23

ich habe in anderen Auto-Foren gelesen, dass bis zum Jahr 2010 Benzin und Super zehn Prozent Ethanol (E10) enthalten m?ssen, nur Super Plus soll unver?ndert angeboten werden. Nach Angaben von Magnus Geisler vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg (Bayern) geben die Autohersteller jedoch nicht alle Fahrzeuge ?lteren Baujahrs f?r den Bio-Spritmix frei. Die betroffenen Fahrer m?ssten dann auf Super Plus umsteigen.

Laut Geisler pr?fen viele Auto-Hersteller zurzeit, welche Modelle den E10-Mix vertragen. Meist seien das aber nur die aktuellen und j?ngeren Fahrzeuge.

Anders als reines Benzin und Super greift Ethanol auch in der Mischform neben Metall auch Leichtmetall-Bestandteile im Kraftstoffsystem an, erkl?rt ADAC-Experte Geisler. Dadurch k?nnten auch Verteilerrohre und Komponenten der Kraftstoffpumpe besch?digt werden. Bei Fahrzeugen j?ngeren Datums h?tten die Hersteller andere Werkstoffe verwendet oder die gef?hrdeten Komponenten ummantelt.

Wie sieht das denn bei unseren Goldwings aus, hat da einer genaue Infos?
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Ungelesener Beitragvon rainmaker » Mi 06 Feb, 2008 22:32

Tscha, da w?rde ich doch mal Honda Europe North in Offenbach fragen, denn die haben eine Abteilung "Kundenbetreuung" und werden daf?r bezahlt, kompetente Antwort auf Kundenfragen zu geben.



Und wenn Du die Antwort hast, lass es uns wissen. Wir warten drauf!



Gru?, Rainmaker
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Ungelesener Beitragvon hippo » Do 07 Feb, 2008 10:18

Honda Offenbach,Kundenbetreung,kompetente Antwort,seit wann gibts das





:?: :?: :?: :?:





Gruss Hippo
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Ungelesener Beitragvon ernie » Fr 08 Feb, 2008 13:23

Tja Hippo, die gibts noch, hab ich heute mittag auf meine Anfrage von gestern von Honda erhalten:



Sehr geehrter Herr Peters.

Aufgrund der zahlreichen Publikationen in den Medien ?ber das Thema Beimischung von Ethanol zum Kraftstoff und den geschilderten m?glichen Folgen f?r den Motor k?nnen wir Ihre Bedenken sehr gut verstehen. Es gibt jedoch seitens des Herstellers Ihres Motorrades keine Einw?nde gegen die Verwendung von Kraftstoff mit einem Ethanolanteil von maximal 10%. Damit sind Sie f?r die n?chste Zeit erst einmal auf der sicheren Seite. Die genauen Ausf?hrungen und Angaben ?ber die Verwendung von alkoholhaltigem Benzin finden Sie in Ihrem Fahrerhandbuch im Abschnitt ?Kraftstoff?.



Wir freuen uns, wenn wir Ihre Bedenken hiermit zerstreuen konnten und w?nschen Ihnen weiterhin viel Freude und allzeit gute Fahrt mit Ihrem Motorrad.



Mit freundlichen Gr??en



Beate Reich

Honda Motor Europe (North) GmbH

Kundenbetreuung



PS: Ich fahr eine GL1800 Bj 12.06 Modell 2007
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Ungelesener Beitragvon rainmaker » Sa 09 Feb, 2008 10:58

Moin, Ernie,



war das denn eine "kompetente Antwort"?



Da steht: Schau in Deinem Fahrerhandbuch nach. Und im Handbuch der GL 1800 kriegst Du auch eine Info zum Thema. OK, Honda.

Aber was ist mit den ersten GL 1500, die bald 20 Jahre alt sind, den GL 1200, hier auch Sonderf?lle "SEI", die zwar nicht offiziell importiert wurden aber sehr wohl pr?sent sind auf unseren Stra?en?

Und was ist z.B. mit meiner GL 1000 von 1975 als Alkohol im Sprit ?berhaupt kein Thema war au?er f?r Gerichte, die sich mit gepanschtem Benzin befassten daf?r aber Aluvergaser mit PVC-Dichtungen, Gummiteile in der Benzinversorgung und innen lackierte Tanks Standart waren. Und all diese Teile d?rften beim Biosprit Probleme bekommen.

In den Handb?chern dieser Fahrzeuge kann nat?rlich auf die Gesetzeslage von 2009 kein Hinweis zu entnehmen sein. Und deshalb sollte sich "der Hersteller" f?r eine detaillierte Antwort nicht zu schade sein.



Also nochmal: War das die kompetente Antwort, die der Kunde erwarten darf?



Gru?, Klaus Klug
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Ungelesener Beitragvon Hajo » Sa 09 Feb, 2008 12:47

Moin Klaus,

er kann ja froh sein, ?berhaupt eine Antwort bekommen zu haben.

Was Honda der GWFD zur verf?gung gestellt hat, ist m.E. eine bessere Witznummer:

1. Euro-3 Fahrzeuge k?nnen diesen Drecksprit verarbeiten

2. Der Sprit verbrennt Deine Lackierung

3. Schau im Fahrzeughandbuch nach (Anm. Sonst hast Du die Arschkarte gezogen).

4. Frage Deinen Vertragsh?ndler (Anm. blo? keine Verantwortung ?bernehmen, das kann ja der kleine doofe H?ndler).



Keinerlei Bezug welche Goldwingmodelle was verdauen k?nnen. So etwas schickt man dem Verband des Premium-Modells. Darf ich mal sagen: Typisch!!?



Es wird Zeit, da? man als B?rger mal den Molch angeht, nat?lich den CO2-Bl?ser aus dem Umweltministerium!
Grüße von Hajo

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Ungelesener Beitragvon ernie » Mo 11 Feb, 2008 19:28

Tja also, f?r mich ist die Antwort kompetent genug!!!!!!!!

Ich habe f?r meine GL1800 gefragt und eine vern?nftige Antwort bekommen, die von meinem H?ndler best?tigt wurde.

Was will ich also mehr???

mfg

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Ungelesener Beitragvon Hajo » Mi 13 Feb, 2008 22:14

ernie hat geschrieben:Tja also, f?r mich ist die Antwort kompetent genug!!!!!!!!

Ich habe f?r meine GL1800 gefragt und eine vern?nftige Antwort bekommen, die von meinem H?ndler best?tigt wurde.

Was will ich also mehr???

mfg

Ernie




Hallo Ernie,

wenn in Deinem Brief/ Schein EURO III eingetragen ist, dann bist Du eben ein Gl?ckspilz.



Steht aber bei den wenigsten GL1800 eingetragen.



Au?erdem gibt es noch weitere Modelle:

GL1500 - GL1200 - GL1100 - GL1000



Wenn Du die Schrift liest, was Honda der GWFD zur Verf?gung gestellt hat, dann interpretiere ich das als herablassend den Kunden und dem Verband gegen?ber. Wenn der Vorstand eine solche Mitteilung als ausreichend akzeptiert, dann mu? ich mich fragen, ob dieser die Interessen der Mitglieder ausreichend vertritt. Auch wenn ich mich mit dieser Aussage wieder ins Fettn?pfchen begebe. Aber der Vorstand hat es ja anscheinend auch nicht n?tig, auf entsprechende Mailhinweise der Mitglieder zu reagieren, vermutlich weil es "gute" und "b?se" Mitglieder gibt.
Grüße von Hajo

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Ungelesener Beitragvon manager » Do 14 Feb, 2008 13:16

Und hier f?r jene, die die Existenz des Dokumentes bestreiten:





Bild







und der Anhang (her?berkopiert):





Viele Kraftfahrzeuge vertragen keinen h?heren Ethanolanteil



1. Was ist Bioethanol?



Das Ethanol ist eine farblose, leicht entz?ndliche, stechend riechende Fl?ssigkeit, die umgangssprachlich als Alkohol bezeichnet wird. Als Bioethanol (auch Agraralkohol) bezeichnet man Ethanol, das ausschlie?lich aus Biomasse (nachwachsende Kohlenstofftr?ger) hergestellt wurde. G?ngige Mischungen werden mit E2, E5, E10, E15, E25, E50, E85 und E100 bezeichnet. Die dem E angef?gte Zahl gibt an, wie viel Volumenprozent Ethanol dem Benzin beigemischt wurden. E10 besteht beispielsweise zu 10 % aus wasserfreiem Bioethanol und zu 90 % aus herk?mmlichem Benzin.

Die Norm DIN EN 228 l?sst es zu, dem herk?mmlichen Benzin bis zu 5 %

Ethanol beizumischen (E5). Die Norm wird derzeit ?berarbeitet, um h?here

Ethanolanteile beimischen zu k?nnen. Mit einer Verabschiedung der angepassten Norm wird noch vor dem Sommer 2008 gerechnet.



2. Vertr?glichkeit von Verbrennungsmotoren



Je h?her der Anteil von Ethanol in einer Benzin-Ethanol-Mischung, umso weniger ist er f?r unmodifizierte benzinbetriebene Motoren geeignet. Reines Ethanol reagiert mit oder l?st Gummi sowie Kunststoffe (z. B. PVC) und sollte daher nicht ungepr?ft in unver?nderten Fahrzeugen verwendet werden.

Bei 10 Vol-% Ethanol-Anteil im Benzin sind gew?hnlich kaum Umbauma?nahmen notwendig. Allerdings haben die meisten gro?en Autohersteller bis heute noch keine Garantie f?r eine st?rungsfreie Funktion des Motors ausgesprochen, weil z.B. unbeschichtete Aluminiumkomponenten angegriffen werden k?nnen.



Der Verband der deutschen Automobilindustrie hat eine Zahl von 375.000

betroffenen Pkw ver?ffentlicht. Diese Nennung war wohl auch Kalkulationsgrundlage f?r das Biokraftstoffquotengesetz. Die derzeitige Diskussion um die fl?chendeckende Einf?hrung des Biokraftstoffes zeigt allerdings, dass diese Zahl wohl deutlich zu optimistisch ist. Einige Zitate in der Presse zeigen, dass wohl eher gr??ere Teile des Fahrzeugbestands nicht uneingeschr?nkt E10-tauglich sind.

Insgesamt sind etwa 40 Prozent (?ber 16 Millionen Pkw!) der in Deutschland registrierten Autos ?lter als zehn Jahre, und der Anteil an Fahrzeugen mit Ottomotor ist in diesem Segment bekanntlich deutlich h?her.

E10 soll beim Otto-Superkraftstoff schon im kommenden Jahr Standard an den deutschen Zapfs?ulen werden. Laut Aussage des Mineral?lwirtschaftsverbandes (MWV) k?nnen somit Fahrzeuge, die technisch nicht f?r eine Betankung mit dieser erh?hten Ethanolmenge geeignet sind, ab 2009 nur noch SuperPlus tanken. Das Normalbenzin soll vom Markt genommen werden, aber SuperPlus bleibt bei E5.



3. Deutsche Gesetzgebung



Rechtsgrundlage des Biokraftstoffquotengesetzes:

Am 26. Oktober 2006 hat der Bundestag das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG BGB 2006 Teil 1 Nr. 62 vom 21.12.2006) verabschiedet. Das Gesetz f?hrt zum 1. Januar 2007 eine Quote f?r die Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel ein.



Der Biokraftstoffanteil f?r Benzin muss folgende Quoten erzielen:



Benzinquote:

01.01.2007: mindestens 1,2 %

01.01.2008: mindestens 2,0 %

01.01.2009: mindestens 2,8 %

01.01.2010: mindestens 3,6 %

F?r die Jahre 2011 bis 2015 gibt es eine linear auf 8,0% ansteigende

Gesamtquotenpflicht f?r das jeweilige Angebot eines Kraftstoffherstellers an Benzin und Diesel. Der Mindestanteil kann dabei durch Beimischung zu Otto- oder Dieselkraftstoff oder durch Inverkehrbringen reinen Biokraftstoffes sichergestellt werden.



Gesamtquote:



2009: mindestens 6,25 %

2010: mindestens 6,75 %

2011. mindestens 7,0 %

2012: mindestens 7,25 %

2013. mindestens 7,5 %

2014: mindestens 7,75 %

2015: mindestens 8,0 %



Die Mindestanteile von Biokraftstoff beziehen sich jeweils auf den Energiegehalt der Gesamtmenge Otto- oder Dieselkraftstoffs zuz?glich des Biokraftstoffanteils.

Der Energiegehalt in kWh/l h?ngt von der jeweiligen Dichte sowie dem unteren Heizwert des Kraftstoffs ab. Legt man f?r die jeweiligen Kraftstoffsorten typische Kennwerte zu Grunde so ergeben sich f?r



Normalbenzin: ca. 43 kWh/kg

Superbenzin: ca. 46 kWh/kg

Dieselkraftstoff: ca. 36 kWh/kg

Ethanol: ca. 27 kWh/kg



Durch den geringeren Heizwert erh?ht sich bei einer Energiebeimisch- ungsquote der Volumenanteil. So kann nach Aussage des Mineral?l- wirtschaftsverbandes je nach Kraftstoffsorte und Hersteller die avisierte Gesamtquote f?r 2009 von 6,25 % schon in einem Volumenanteil von mindestens 9,6 Vol-% (E10) liegen.



4. EU-Gesetzgebung



Mit der Richtlinie 2003/30/EG verfolgt die europ?ische Gemeinschaft das Ziel, die Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen als Ersatz f?r Otto- und Dieselkraftstoffe im Verkehrssektor zu f?rdern.

Die Richtlinie gibt Richtwerte f?r den Anteil (Energiegehalt) an Biokraftstoffen als Ersatz von herk?mmlichen Kraftstoffen an:

bis 2005: 2 %

bis 2010: 5,75 %



Im M?rz 2007 wurde vom Europ?ischen Rat ein zus?tzliches Ziel vereinbart:

Bis 2020: 10 %



Diese Prozentangaben beziehen sich nicht auf die Beimischung zu Benzin oder Diesel, sondern geben den gew?nschten Anteil erneuerbarer Kraftstoffe (also Bioethanol, Biodiesel, Biogas, Biomethanol etc.) am Gesamtbedarf von Kraftstoffen an.



Die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten erfolgt freiwillig.
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Ungelesener Beitragvon ernie » Fr 15 Feb, 2008 12:31

Dann bin ich also ein Gl?ckspilz,

hab jetzt zwar ne ganze Stunde gesucht, welche Schadstoffklasse meine GL hat, hab letztendlich in der EG-Conformit?tserkl?rung gefunden, dass sie Euro3 hat.

Und an der Info von Honda kann ich pers?nlich nichts Anr?chiges finden, das ist leider in der ganzen weltlichen Industrie so, dass die Aussagen etwas schwammig sind. Und im Handbuch steht auch was ?ber Biosprit drin. also wo ist das Problem?

Die eigentliche Schweinerei ist die Vorgaben der EU, dass ich Nahrungsmittel, die woanders dringend ben?tigt werden, in meinen Tank kippen mu?.

mfg

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