von optovision » So 20 Aug, 2006 13:39
Liebe Winger,
hier nun das versprochene Update, was Tachoanzeige etc. betrifft.
Meine GW wurde verkabelt und mit einem Aufzeichnungsger?t ausgestattet. Eine zweite, modellgleiche GW als Begleit- und Referenzfahrzeug mitgeschickt.
Mein erster Gedanke: So kann man Abweichungen auch aus der Welt schaffen....
Gemessen wurden folgende Werte:
Tachoanzeige Geschw. Abweichung
80 km/h 75 6,25 %
100 km/h 92,3 7,7 %
120 km/h 112,5 6,26 %
Und damit ist alles im ?Honda?-akzeptablen Bereich.
Die Sache hat mir aber keine Ruhe gelassen. Im Gegenteil ? ich war nicht ?berzeugt.
So bin ich zum ADAC und habe dort eine Tachometerpr?fung durchf?hren lassen.
Tachoanzeige Sie fahren exakt
30 28,8 km/h
50 47,2 km/h
80 76,1 km/h
100 95,8 km/h
So schlecht schaut die Sache also doch nicht aus. Auf der R?ckseite des ADAC-Formulars steht ?brigens u.a.:
- Laut ? 57 StVZO darf der Tacho ab einer Geschw. Von 50 km/h maximal 7% des Skalenwerts mehr anzeigen. Eine Minderanzeige (Abweichung nach unten) ist nicht zul?ssig.
- F?r EU-Richtlinienfahrzeuge gilt die ECE-R- 39. Hier wird die maximale Toleranz unabh?ngig vom Skalenwert so berechnet:
Tats?chliche Geschw. geteilt durch 10 + 4 km/h (50,0 also 59,0, 80,0 also 92,0 und 100,0 dann 114,0 km/h.
Gr??e aus BY
Michael