Man mu? sich hier fragen, was sich denn wirklich am Gewicht ge?ndert haben soll.
Dem gut informierten Goldwingfahrer kommen die in der letzten Zeit vorkommenden angeblichen ?nderungen der Abgaswerte, und nun angebliche ?nderung des Gewichtes, f?r eine Maschine die im Voraus gefertigt und die Linien seit Mitte 2009 stillgelegt sind, eher vor wie eine k?nstliche Behinderung der Eigenimporteure. Offenbar der Hauptimporteur als Tochtergesellschaft des Herstellers in enger Zusammenarbeit mit den Vollabnahme-Institutionen, die sich auch noch einen geh?rigen Anteil f?r deren Gutachten abzuzocken versuchen, da sie dieses nicht verhindern k?nnen wie Hersteller dieses gerne h?tten. Jeder versucht sich auf Kosten des Verbrauchers zu bereichern.
Man darf eher vermuten hier l?uft alles Hand in Hand, wo man seitens der Vollabnahmeinstitution sogar die Dreistigkeit besitzt, die Eigenimporteure nach den Code-Nummern auf den Kisten zu fragen (vermutlich f?r den Hersteller um die H?ndler in den USA angehen zu k?nnen, die sowieso nicht an Europ?er verkaufen da die meisten ihre Goldwings ?ber amerikanische Freunde oder Verwandte kaufen).
Die Hauptimporteure und Haupth?ndler haben diese zus?tzlichen Kosten f?r den Verbraucher nat?rlich gerne, da dieses die Kostenschere der ?bervorteilung des deutschen bzw. europ?ischen Verbrauchers mit ?berh?hten Preisen nat?rlich verkleinert.
Es wird Zeit, da? man sich als Verbraucher bei der EU-Kommission wegen dieser Art Behinderungen und k?nstlichen Erschwernisse beschwert.
Es ist doch naheliegend, von welche(n) H?ndler(n) diese Aktionen Hand in Hand mit dem Hauptimporteur ausgehen.
In England kann man sich die Benutzung der Abnahmegutachten f?r wenig Geld kaufen. Diese Gutachten und deren Besitzer sind sogar auf der Webseite des dortigen Gegenst?ckes vom KBA ver?ffentlicht (VOSA = Webseite:
www.vosa.gov.uk). Nennt sich ESVA Model Report.
Nach geltender Rechtslage darf eine deutsche Beh?rde eine Abnahme nicht mehr anordnen, wenn sie bereits in einem anderen EU-Staat durchgef?hrt wurde f?r Fahrzeuge die ohne europ?isches COC in die EU gebracht wurden.
Siehe Amtsblatt der Eurp?ischen Union C68/15 mit Anweisungen 2007/C68/04.
Der Selbstherrlichkeit deutscher Stra?enverkehrs?mter werden hier eindeutig Grenzen gesetzt. Sie versuchen dieses aber immer wieder zu unterlaufen mit dem Vorwand der nicht ausreichenden Informationen. Auch hier fehlt ein ordentliches Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU. Man kann aber oftmals viel erreichen, wenn man sich beim Verkehrsministerium des entsprechenden Bundeslandes ?ber sein zust?ndiges Stra?enverkehrsamt bzw. dessen Leiter beschwert, wenn man mit ihm nicht weiter kommt. Einem wird oft h?hnisch gesagt, man solle doch klagen. Klagen ist teuer, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter wegen Versto?es gegen Rechtsvorschriften ist oft sehr viel wirkungsvoller und kostet wenig bis nichts. Die kleinen G?tter sitzen oftmals auf einem niedrigeren Thron als sie dem eingesch?chterten B?rger weiszumachen versuchen.