Seite 1 von 1

Meldepflicht bei nachgeschwei?ten Rahmen?

Ungelesener BeitragVerfasst: So 22 Jun, 2008 09:37
von Hotti
Meldepflicht bei nachgeschwei?ten Rahmen?



Einige hundert GL 1800er aus den Baujahren 2002 ? 2005 wurden in Gent/Belgien

oder in Kassel nachgebrutzelt / nachgeflickt

In guten Goldwing-Foren sind die Seriennummern ver?ffentlicht



Bei einem etwaigen Verkauf einer nachgeschwei?ten GL 1800,

muss der Verk?ufer auf die Nachschwei?ung hinweisen,

um nicht arglistig zu handeln?



Gru? Hotti

Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 23 Jun, 2008 23:37
von Aspencade
Hotti,

ich w?rde die Nachschwei?ung als meldepflichtig ansehen, ansonsten ist das Verschweigen meiner Meinung nach Betrug.

Es ist nicht eben ein Teil, das ausgetauscht wird, sondern das Nachbruzzeln des Murkses ist schon ein schwerwiegender Eingriff und nicht gottgegeben.



Gr??e vom Aspencade

aus dem Kohlenpott