Schulungsbescheinigung Airbag f?r GL1800

Forum ausschließlich für Goldwing und sonstige Tourer und darauf bezogene Themen von Interesse. Fahrer anderer Marken sind auch willkommen.

Schulungsbescheinigung Airbag f?r GL1800

Ungelesener Beitragvon manager » So 19 Feb, 2006 16:33

Autor: Heinz K?sters (84.135.126.---)

Datum: 30.11.2005 12:05





hier nun wie versprochen eine Originalbescheinigung f?r Airbag, Gurtstraffer usw.

Damit d?rfte klar sein : es kommt auf uns zu.

Ich betone noch einmal: ich will keinem Angst machen oder seine Kaufentscheidung beeinflussen. Aber dieses ist ein Technikforum und da geh?ren meiner Meinung nach, solche Informationen hin.
manager
Administrator
 
Beiträge: 649
Registriert: So 19 Feb, 2006 11:07

Ungelesener Beitragvon manager » So 19 Feb, 2006 16:34

Autor: Rainmaker (80.135.211.---)

Datum: 30.11.2005 19:03





Ok, Heinz. V?llig richtig, das geh?rt hierhin.



Wir wissen aber, Deutschland sammelt emsig Bescheinigungen f?r alles. Auch schonmal (oder meistens?)unsinnige. Die Bescheinigung ?ber die Notwendigkeit einer Bescheinigung greift um sich wie Seuche, wir arbeiten an der perfekten Absurdit?t...



Was hei?t das Ding mit der "Schulungsbescheinigung" wirklich in der Praxis (in Euro n?mlich, was den Wartungsaufwand angeht), ist das ein BG-Gimmick und was hei?t es f?r den Hobbyschrauber, der schonmal an den Luftfilter, die Elektrik will oder die Mechanik des Tempomaten? Kann das Ding beim Schrauben tats?chlich unbeabsichtigt hochgehen und ist es eventuell angeraten, von einer AirbagWing die Finger zu lassen, wenn man die Wartung nicht unn?tig komplizieren will?



F?r mich w?re das schon ein Knockoutkriterium, was die Airbagversion angeht. Ich w?rde schon gerne wissen, zu was der Kaufvertrag mich zwingt, den ich demn?chst unterschreibe. Honda wird mir das nicht verraten...



Gru? in Deine kalte Heimat, Klaus
manager
Administrator
 
Beiträge: 649
Registriert: So 19 Feb, 2006 11:07

Ungelesener Beitragvon manager » So 19 Feb, 2006 16:35

Autor: Heinz K?sters (80.146.101.---)

Datum: 30.11.2005 21:53





hallo Klaus,

hier geht es um gewerbliche Betriebe mit Produkthaftung und all den Mist. Verankert im Arbeitsrecht f?r NRW und hier die 1.Sprengstoffverordnung ?4/30/32/34 ( f?r Dich da Du es immer sehr pr?zise w?nscht )

Sicherlich kann keiner verbieten das Du den Airbag selber demontierst oder so, die Frage ist nur was ist wenn was passiert. Im Zweifelsfall: wo kein Kl?ger da kein Richter.

Da die technischen Anordnungen an der 2006 so geblieben sind, muss das Ding zum Filterwechsel runter. Aber erst mal nicht bange machen lassen. Nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.



die Bescheinigung liegt noch bei Hajo auf dem Server da Sie sich nicht einspielen lie?.
manager
Administrator
 
Beiträge: 649
Registriert: So 19 Feb, 2006 11:07

Ungelesener Beitragvon manager » So 19 Feb, 2006 16:35

Autor: Hajo (80.136.74.---)

Datum: 7.12.2005 0:21





Die Bescheinigung ist untergekommen im Bereich PINWAND
manager
Administrator
 
Beiträge: 649
Registriert: So 19 Feb, 2006 11:07


Zurück zu ALLGEMEINES FORUM - Goldwing und sonstige Tourer

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste